Als Elektro-Fahrrad oder E-Bike gilt in Österreich ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Tritt man in die Pedale, schaltet sich automatisch ein Elektromotor mit ein. Eine generelle Versicherungspflicht besteht zwar für Elektrofahrzeuge ohne behördliche Zulassung nicht, dennoch sollte jeder E-Biker prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung Schäden aus Unfällen mit E-Bikes übernimmt.
Laut Statistik Austria gab es 2012 bei Fahrrandunfällen 6.695 Verletzte, ein Plus von knapp 17%. 52 Radfahrer kamen im Straßenverkehr ums Leben. Was daher so wie der Helm bei keinem Radfahrer fehlen sollte, ist eine private Unfallversicherung. Denn die gesetzliche Krankenversicherung trägt zwar die Behandlungskosten nach einem Unfall, für die Folgen von bleibenden Schäden wie Dauerinvalidität kommt sie aber nur bei Arbeitsunfällen und bei Unfällen auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz auf. Bei Freizeitunfällen geht man ohne privaten Versicherungsschutz leer aus.
Dem ungebrochenen Trend zum E-Bike tragen mittlerweile auch einige heimische Versicherer Rechnung. Sie bieten Versicherungspakete für Fahrrad und E-Bike, welche Beschädigungen und Diebstahl abdecken. Die Entschädigungsleistung bei Diebstahl gilt im Vergleich zur herkömmlichen Haushaltsversicherung bei ausgewählten Versicherern auch, wenn Fahrrad oder E-Bike außerhalb der eigenen vier Wände abgesperrt wurden.
Bei E-Bikes kann man sich außerdem optional die Elektronik absichern lassen. Kommt es beispielsweise zu einem Kurzschluss oder Überspannungen, ist man so auf der sicheren Seite.
Als unabhängige Berater vergleichen wir gerne für Sie die unterschiedlichen Angebote am Markt und befassen uns auch mit dem Kleingedruckten.