Lassen Sie mich das anhand eines echten Versicherungsfalls kurz skizzieren: der Eigentümer eines neu errichteten Betriebsgebäudes geht mit einem Gast auf die Dachterrasse, um ihm den Ausblick zu zeigen. Dort lehnt sich der Gast an ein mangelhaft montiertes Geländer und stürzt 7 Meter in die Tiefe. Die Verletzungen sind so gravierend, dass der Gast nach dem Unfall pflegebedürftig und nicht mehr arbeitsfähig ist. Die daraus resultierenden Kosten für den Versicherungsnehmer belaufen sich für Schmerzensgeld, Heilkosten, Verdienstentgang, Pflegekosten, Sozialversicherungsregress und Heilbehelfe auf über € 7,5 Mio. Die Versicherungssumme war aber nur € 5 Mio. – im Fachjargon nennt man das einen „Deckungskonkurs“.
Die Differenz von € 2,5 Mio. muss das Unternehmen selber tragen.
Damit Sie nie in eine solche Situation kommen, legen wir Ihnen ans Herz, die ausreichende Deckung Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung laufend überprüfen zu lassen. Die Expertinnen und Experten unseres Hauses sind Ihnen gerne behilflich.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim durchblättern unserer aktuellen Ausgabe.
Ihr Reinhard Löffler