Achten Sie immer darauf, sämtliche Vorsichtsmaßnahmen gegen Einbruch zu ergreifen – keine gekippten Fenster und keine nichtversperrte Türen, wenn niemand im Gebäude ist!
Bei einer Privathaftpflicht gilt es, folgendes zu beachten: Kinder sind in der Regel mitversichert, solange sie im gemeinsamen Haushalt wohnen und kein eigenes Einkommen haben. Manche Versicherungsgesellschaften werten eine Lehrlingsentschädigung jedoch als eigenes Einkommen. So wurde z.B. die Versicherungsleistung bei einem Snowboardunfall mit Personenschaden laut OGH-Urteil mit eben dieser Begründung abgelehnt.
Und noch ein Tipp: Wenn Sie im Ausland einen Leihwagen mieten, erkundigen Sie sich nach der Höhe der Versicherungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherung. Es gibt auch in Europa noch Länder, die geringere Versicherungssummen anwenden, als Sie es aus Österreich gewohnt sind.
Unser Appell in dieser Ausgabe lautet daher: Nehmen Sie sich die Zeit und besprechen Sie Ihre Versicherungspolizzen mit dem Betreuer Ihres Vertrauens.
Viel Vergnügen beim Lesen wünschen Ihnen
Thomas Gfrei und Reinhard Löffler
Geschäftsführer Hypo Tirol Versicherungsmakler GmbH