Soziale Verantwortung zeigen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen : Hypo Tirol Versicherungsmakler

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Soziale Verantwortung zeigen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soziale Sicherheit zu bieten, wird in Zeiten des Fachkräftemangels mehr und mehr zum Wettbewerbsvorteil für heimische Unternehmen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Sie reichen von der betrieblichen Altersvorsorge bis hin zur kollektiven Unfall- bzw. Gesundheitsvorsorge. Allen Möglichkeiten gemeinsam ist die Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Denn hohe Abgabenbelastung trifft heute beide Seiten: Unternehmen sind mit hohen Lohnnebenkosten belastet, die Gehälter von Mitarbeitern durch Sozialabgaben und Lohnsteuer. Warum also nicht alle Einsparungsmöglichkeiten nutzen?

 

Welche Möglichkeiten gibt es? Zu den gängigsten Formen zählt die betriebliche Altersvorsorge. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Die Mitarbeiter profitieren von den Vorteilen einer betrieblichen Garantiepension in Form einer klassischen Pensionsversicherung: garantierte Verzinsung, Gruppenkonditionen und lebenslang garantierte Pensionsleistungen.

 

Als Unternehmen können Sie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 10% des jeweiligen Bruttogehalts oder bis zu einer Pensionsleistung in Höhe von 80% des letzten Aktivbezugs in eine betriebliche Kollektivversicherung einzahlen. Die Prämien sind von allen Lohnnebenkosten befreit und steuerlich absetzbar. Ergänzt werden kann die betriebliche Altersvorsorge durch einen Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen im Todesfall und durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

 

Mit kollektiver Unfallvorsorge Prämie sparen

 

Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend gegen das Unfallrisiko versichert? Eine kollektive Unfallversicherung bietet Deckung für Arbeitsunfälle und kann zumeist auf Freizeitunfälle ausgedehnt bzw. um eine Auslandsreise-Krankenversicherung erweitert werden.

 

Last but not least soll auch auf die kollektive Gesundheitsvorsorge hingewiesen werden, die attraktive Gruppenkonditionen mit den Vorteilen einer professionellen Krankenversicherung vereint.

 

Zumindest auf die Steuervorteile nach § 3/1/15 a Einkommensteuergesetz sollte kein Arbeitgeber verzichten. Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, für alle Mitarbeiter oder für definierte Mitarbeitergruppen maximal 300 Euro pro Jahr sozusagen „brutto für netto“ für die Altersversorgung anzusparen oder in eine kollektive Versicherungslösung zu investieren. Für diesen Betrag fallen weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer Steuern oder Lohnnebenkosten an.