Als ihm nach dem Missgeschick mit seinem Bohrer Wasser aus der Wand entgegenspritzte, lief der Tischlergeselle das Stiegenhaus hinauf und hinunter und drehte an mehreren Ventilen, bis er schließlich im Keller den Hauptwasserhahn fand. Was zu diesem Zeitpunkt niemand wusste: Der Tischler hatte versehentlich ein Gasventil geöffnet, das Gas strömte in die leer stehende Nachbarwohnung und diffundierte über die Decke ins Obergeschoß. Ein Funke aus einem Elektrogerät genügte, um das Gas zur Explosion zu bringen und einen Wohnungsbrand zu verursachen, der sich rasch ausbreitete. Zum Glück gab es keine Schwerverletzten, wie durch ein Wunder kamen zwei Hausbewohner mit einer Rauchgasvergiftung davon.
Um den Schaden von 1,12 Mio. Euro entspann sich ein Rechtsstreit durch alle Instanzen. Der OGH entschied schließlich, dass der Tischlergeselle bzw. dessen Firma für den Schaden haften. Schon das Anbohren der Wasserleitung sei rechtswidrig und schuldhaft gewesen. Zumindest leicht fahrlässig war zudem, dass er mit einer Rohrzange am Gasventil manipuliert hat.
Wohl hatte der Feuerversicherer des Gebäudes die Schäden durch die Explosion bezahlt, wollte seine Aufwendungen aber vom Tischler und seinem Chef zurückerstattet bekommen. Die Versicherungssumme des Haftpflichtvertrags reichte aber nicht aus, weshalb sowohl der Tischlermeister als auch sein Geselle zur direkten Zahlung des Mehrbetrags verurteilt wurden.
Der Fall zeigt, dass eine professionelle Risikoanalyse vor Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung existenzsichernd sein kann. Das wichtigste sind ausreichende Versicherungssummen. Aber auch Details, wie Tätigkeitsschäden oder Arbeiten über die Staatsgrenze hinaus und vieles mehr sollten beachtet werden. Dies alles wird durch den Versicherungsmakler erhoben und in das Konzept Ihres Versicherungsvertrags eingearbeitet. Dabei geht es um Ihre und die Existenzabsicherung Ihrer Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Versicherungsschutz haben. Wir beraten Sie gerne!
Info: Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt) sind Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung dieser Sachen verursacht werden. Versicherungsschutz besteht für Schäden, die in Österreich eintreten. Arbeitet jemand über die Staatsgrenzen hinaus, z. B. im grenznahen Gebiet, so ist diese örtliche Ausdehnung unbedingt mit dem Versicherer zu vereinbaren/Europadeckung).