Unfallversicherung – 4 häufige Irrtümer : Hypo Tirol Versicherungsmakler

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Unfallversicherung – 4 häufige Irrtümer

Nach wie vor ranken sich Mythen und Irrtümer um die private Unfallversicherung. Wir klären einige hartnäckige Missverständnisse auf.

1. Ich bin ohnehin versichert!

Ja, Österreich hat eine gut ausgebaute Sozialversicherung. Sie allein reicht aber nicht. Denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen während der Arbeit und auf direktem Weg dorthin oder wieder nachhause – nicht aber in der Freizeit und im Haushalt. Die Krankenkasse trägt in diesen Fällen nur ein Mindestmaß an ärztlichen Behandlungen, auf den Kosten für Spezialtherapien und Folgeschäden bleibt man sitzen. Nur eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke. Sie zahlt auch nach Freizeitunfällen einen einmaligen Geldbetrag oder eine langfristige Rente in Abhängigkeit des Invaliditätsgrades aus.

 

2. Ein „Unfall“ kann ja ziemlich vieles sein… 

Tatsächlich ist in den Bedingungen sehr genau definiert, wann ein „Unfall“ vorliegt – nämlich dann, wenn man durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei bloßer Ungeschicklichkeit, Leichtsinnigkeit oder Unfällen, die man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht hat, springt der Versicherer ab. Auch Krankheiten gelten mit wenigen Ausnahmen nicht als Unfälle. Psychische Erkrankungen sind nur dann gedeckt, wenn sie sich eindeutig und ausschließlich auf den Unfall zurückführen lassen. 

 

3. Alle Sportarten sind versichert.

Gängige Freizeitsportarten sind grundsätzlich versichert. Jeder Anbieter hat aber eine eigene Liste von Ausschlüssen, unter denen sich auch sogenannte „Risikosportarten“ wie Bungee Jumping, Fallschirmspringen oder Motocross finden. Wichtig ist, dem Versicherer alle sportlichen Aktivitäten mitzuteilen, die womöglich außerhalb der „normalen“ Zone liegen. In manchen Fällen können sie gegen eine höhere Prämie oder in speziellen Zusatzbausteinen mitversichert werden.

 

4. Berufsunfähig? Kein Problem, ich habe eine Unfallversicherung!

Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung werden häufig verwechselt. Doch Vorsicht: Eine Unfallversicherung zahlt nicht automatisch, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie soll die finanzielle Last nach einem Unfall mildern, nicht aber ein dauerhaftes Einkommen sichern. Genau dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da. Dabei ist die Auszahlung der vereinbarten Rente aber nicht zwingend an einen Unfall gebunden – Hauptursache sind vielmehr Krankheiten. 

 

Jede Unfallversicherung hat unterschiedliche Leistungen und Ausschlüsse. In einer professionellen Bedarfsanalyse ermitteln wir den passenden Tarif zu einer angemessenen Prämie.