Welche Pflichten habe ich als Kunde? : Hypo Tirol Versicherungsmakler

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Welche Pflichten habe ich als Kunde?

Haben Sie sich die Bedingungen Ihrer Kfz-Versicherung schon einmal genauer angesehen? Darin findet sich eine Reihe von Obliegenheiten. Das sind Pflichten, die man als Versicherungskunde beachten muss. Zwar kann deren Einhaltung nicht gerichtlich eingeklagt werden, doch im Fall einer Missachtung drohen Konsequenzen – bis zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Nach neun Stunden zur Polizei

 

Das bekam auch ein Autolenker zu spüren, der mit seinem Fahrzeug gegen einen Leitpflock und einen Kirschbaum prallte. Rasch flüchtete er vom Unfallort, das Fahrzeug ließ er ungesichert zurück. Erst neun Stunden später meldete er den Unfall bei der Polizei. Damit handelte er sich nicht nur Probleme mit dem Versicherer ein, sondern blitzte mit seiner Klage gegen diesen auch vor den Gerichten ab: Er habe alles daran gesetzt, um eine lückenlose Aufklärung des Sachverhalts durch die Polizei möglichst zu verhindern. Genau dazu muss der Kunde aber beitragen, damit die Versicherung auch zahlt.
 

War Alkohol im Spiel?

 

Damit aber nicht genug: Der Autofahrer war nämlich nur im Besitz eines befristeten Führerscheins, nachdem er vor einiger Zeit einen Unfall mit 2,14 Promille mitverursacht hatte. Dass er auch diesmal unter Alkoholeinfluss stand und damit gegen eine weitere wichtige Obliegenheit verstoßen hat, war für die Gerichte naheliegend, da er ohne erkennbare Ursache von der Straße abgekommen war. Letztlich konnte das aber nicht geklärt werden, eben weil er den Schaden nicht unverzüglich und „ohne unnötigen Aufschub“ bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hatte. 

 

Die wichtigsten Pflichten 

 

Melden und Anzeigen: Bei Vertragsabschluss sind sämtliche risikorelevante Umstände bekanntzugeben. Sollte sich später daran etwas ändern, müssen Sie das dem Versicherer sofort melden.
 

Auskunft geben: Jeder Schaden ist dem Versicherer unverzüglich (ohne unnötigen Aufschub) zu melden und in bestimmten Fällen (z.B. Feuer oder Einbruch) bei der Polizei anzuzeigen. Der Versicherer kann jede Auskunft verlangen, die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist. Unterstützen Sie den Versicherer dabei und dokumentieren Sie den Schaden möglichst lückenlos.
 

Den Schaden abwenden oder mindern: Als Kunde müssen Sie einen drohenden Schaden soweit möglich verhindern oder gering halten. Dabei sind die Anweisungen des Versicherers zu befolgen. Die Kosten, die Ihnen dabei entstehen, sind versichert.